GESUNDHEITSPSYCHOLGIE

Das Fachgebiet der Gesundheitspsychologie ist gesetzlich geregelt. Als Gesundheitspsychologe dürfen sich nur Personen bezeichnen, die das universitäre Diplomstudium der Psychologie abgeschlossen haben und im Anschluss daran eine theoretische und praktische Fachausbildung – unter Supervision - zum Gesundheitspsychologen absolviert haben. Wurde diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, erfolgt die Eintragung in die offizielle Liste der Gesundheitspsychologen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. Danach ist man zur selbständigen Ausübung des psychologischen Berufes im Bereich des Gesundheitswesens berechtigt und hat dabei die Berufsbezeichnung „Gesundheitspsychologe“ zu führen.
Laufende Fortbildungen sind vorgeschrieben, um diese Fachspezifizierung beibehalten und eine Qualitätssicherheit gewährleisten zu können.

Der Begriff „Gesundheit“ hat sich im Laufe der Zeit verändert. Gesundheit wird nicht mehr nur als das Fehlen von Krankheit verstanden, sondern gilt entsprechend der WHO-Definition als „Zustand völligem körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens“.

Genau hier setzt die Gesundheitspsychologie an. Sie befasst sich unter anderem mit:

der Förderung und Erhaltung von Gesundheit

Stressmanagement

der Erforschung / Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen

Burn out

Prävention

Konfliktmanagement

psychologischen Aspekten von Gesundheitsverhalten

Kommunikationstraining

der Bestimmung von Risikoverhaltensweisen

Arbeitsplatzgestaltung

 

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